ENERGIE-EINSPARUNG IN UNTERNEHMEN
ENERGIE-EFFIZIENZGESETZ
Ein jedem ist mittlerweile klar, dass Ressourcen in Zukunft knapp werden können, wenn wir nichts unternehmen. Strom/Energie wird immer wichtiger bei der Fülle an elektronischen Geräten, ob das nun im privaten Bereich ist oder in der Industrie. Doch wie kann der immense Energieverbrauch gehandelt werden, bei den stark schwindenden Ressourcen?
2005 wurde dazu der Grundstein in der EU, durch das sogenannte „20-20-20 Ziel“ (Richtlinien- und Zielpaket für Klimaschutz und Energie) gelegt (Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU). Dieses schreibt auf gesamteuropäischer Ebene eine Reduktion der Treibhausgasemissionen im Umfang von 20%, einen Ausbau der erneuerbaren Energien auf 20% und eine Verbesserung der Energieeffizienz im Umfang von 20% vor.
Am 9. Juli 2014 wurde das Gesetz mit der erforderlichen Verfassungsmehrheit vom Nationalrat beschlossen und trat in einigen Teilen bereits am Folgetag der Kundmachung (also dem 12. August 2014) in Kraft. In einigen weiteren Teilen – wie zum Beispiel das Verpflichtungssystem für Unternehmen und Energielieferanten – wurde das Gesetz mit 1. Jänner 2015 umgesetzt.
VERPFLICHTUNGEN
Für Energielieferanten hat die Verpflichtung zu Energieeinsparungen am 1. Jänner 2015 begonnen.
Dabei gilt: Energielieferanten haben – sofern sie 25 GWh oder mehr an österr. Endenergieverbraucher absetzen – die Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen bei ihren eigenen oder fremden Endkunden oder bei sich selbst im Umfang von 0,6% ihrer Vorjahresenergieabsätze nachzuweisen.
Große Unternehmen müssen ein Energieaudit durchführen, sofern sie nicht ein Energiemanagementsystem einrichten.
Gemäß § 9 Abs. 2 haben große Unternehmen in Österreich zumindest alle vier Jahre ein externes Energieaudit durchzuführen oder ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem samt einem internen oder externen Energieaudit ab dem 1. Jänner 2015 einzuführen.
Wenn die Verpflichtungen nicht erfüllt werden, können alternativ auch Ausgleichszahlungen mit schuldbefreiender Wirkung geleistet werden, die in einen Topf zur Förderung von Ersatz-Energieeffizienzmaßnahmen fließen.
WIE STEHT ES NUN UM DIE KMU’s (Klein und mittelständische Unternehmen)
Das Energieeffizienzgesetz (EEffG) enthält keine gesetzlichen Verpflichtungen für „Klein und mittelständischen Unternehmen“. Werden jedoch Einsparmaßnahmen durchgeführt, besteht die Möglichkeit, die daraus resultierenden Energieeinspareinheiten an einen Energielieferanten oder an Dritte zu verkaufen.
WIE KÖNNEN WIR – SIGNUM Industrietechnik GmbH – IHNEN DABEI HELFEN,
DIE HOCH GESTECKTEN ZIELE DES „ENERGIEEFFIZIENZGESETZ“ ZU ERREICHEN?
DAS „SIGNUM“ PUMPEN EKG
Das Hauptziel des Pumpen-EKG ist es, den Energieverbrauch von Pumpen zu errechnen. Zur Berechnung werden die Daten des Typenschildes (Q, H und P2), Pumpenalter und Betriebsstunden herangezogen.
Das Ergebnis des Einsparpotentials basiert auf der statischen Betrachtung der Typenschilder, also bekannte Faktoren, die Einfluss auf den Energieverbrauch einer Pumpe haben.
BERECHNUNG
Die Berechnung des Energieeinsparpotentials durch einen 1 zu 1 Austausch der Pumpen beruht auf folgenden physikalischen Grundlagen.
Auf Basis der erhaltenden Informationen wurde zusätzlich eine Lebenszykluskostenanalyse (LCC-Analyse) der vorhandenen und der Austauschpumpen erstellt. Die Genauigkeit dieser Betrachtungen liegt bei circa ±10%
BERICHT
Der bei Ihnen aufgenommene Pumpenbestand wird dann in einem mehrseitigen Bericht mit der aktuellen Hocheffizienzpumpe verglichen. Es werden von uns auch Empfehlungen zu einzelnen Pumpen abgegeben, die als sogenannte „Energiefresser“ möglichst bald ausgetauscht werden sollten. Im Bericht werden weiters die Gesamteinsparung (kWh), die CO2-Einsparung sowie der ROI (Amortisation) abgebildet.
Was bringt mir das?
Für diejenigen die jetzt sagen, „was bringt das für mich? Bei meinem aktuellen Strompreis sehe ich keinen Bedarf, da der ROI bei dem Anschaffungspreis einer Neupumpe sehr hoch ist“ hier der Auszug zum Thema Strompreisindex (ÖSPI) – https://www.energyagency.at/fakten-service/energie-in-zahlen/strompreisindex.html
Großhandelspreise Strom: 39 % teurer als im Vorjahr
Wien, 10. Oktober 2018 – Der Österreichische Strompreisindex (ÖSPI) steigt im November das vierzehnte Monat in Folge. Insgesamt befindet er sich damit auf dem höchsten Stand seit Juni 2013. Gegenüber dem Vormonat Oktober 2018, in dem die Strompreiszonentrennung in Kraft trat, beträgt der Anstieg 4,5 %. Im Vergleich zum November des Vorjahres liegt der ÖSPI um 39 % höher. Der ÖSPI erfasst nur das Produkt Strom (Strom-Großhandelspreise) und berücksichtigt keine Netzgebühren, Steuern oder Abgaben.
WARUM WARTEN, HANDELN SIE JETZT!